Ab dem 12. Oktober 2025 wird in Europa das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) für Drittstaatsangehörige eingeführt. Die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Das EES gilt grundsätzlich für alle Nicht-EU-Bürger, die visumpflichtig oder visumbefreit für Geschäftsreisen oder Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen – dazu zählen beispielsweise auch Reisende aus Grossbritannien oder den USA. Auch Schweizer Unternehmen mit internationalen Mitarbeitenden sollten sich darauf vorbereiten.
Bei der ersten Einreise werden die personenbezogenen Daten aus dem Pass sowie biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsfoto zusammen mit den Reisedaten digital erfasst und für drei Jahre gespeichert. An den Grenzen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Betroffene Mitarbeitende aus Drittstaaten sollten zudem die Gültigkeit ihrer Pässe prüfen. Je nach Zielland muss der Pass noch mindestens drei bis sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
Für erneute Einreisen werden die Reisenden anhand der gespeicherten Daten wiedererkannt. Das EES soll die EU-Grenzen sichern und die Einhaltung der zulässigen Aufenthaltsdauer überwachen. Für visumfreie Kurzaufenthalte im Schengen-Raum sind maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt – auch dies sollten betroffene Mitarbeitende im Auge behalten.
Weitere Informationen zum EES finden Sie hier.